Sie sind hier: Startseite » FRAGEN & ANTWORTEN

ALLGEMEIN

HUNDESTEUER

Wer muss Hundesteuer zahlen und wer nicht?
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert.
Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben. Der Steuersatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde sehr stark. Oft wird ab dem zweiten Hund und manchmal auch noch einmal ab dem dritten Hund ein erhöhter Steuersatz fällig. Viele Gemeinden erheben einen stark erhöhten Steuersatz für sogenannte "Kampfhunde", was vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 für grundsätzlich zulässig erachtet wurde.

Die vielfältigen kommunalen Aufgaben, werden durch die Hundesteuer mitfinanziert. Eine konkrete Gegenleistung erhält also der Hundehalter für seine Steuerzahlung der Hundesteuer nicht. Insbesondere stellt die Hundesteuer keine „Hundekotbeseitigungsgebühr“ dar.

Für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. zwecks Hundezucht oder Hundehandel) darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt.

Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich! Um sicher zu gehen, fragen sie bitte bei ihrem Stadtamt nach.
In den meisten Kommunen muss ein Welpe innerhalb des 3. Lebensmonats angemeldet werden und für ältere Hunde gilt in der Regel eine 14tägige Anmeldefrist.
Viele Ämter berechnen die Steuer für das laufende Quartal, was bedeutet, wenn der Hund z. B. Anfang März gekauft und 14 Tage später gemeldet wird, die Steuer rückwirkend ab Januar berechnet wird.
PS: Kein Halter ist verpflichtet einen Kaufvertrag vorzulegen.. :-)

Wie hoch ist die Steuerbelastung?
Die Höhe der Hundesteuer obliegt den Gemeinden bzw. Kommunen und ist daher sehr variabel.
Erkundigen sie sich am besten bei der zuständigen Behörde ihres Ortes.
Aufschluss bietet u. a. auch der folgende Link:

RASSEHUND ODER MISCHLING?

Frage:
Wie kann man einem Menschen begreiflich machen, dass die Biewer-Yorkshire zur Gattung der Yorkshire gehören und nicht mit Malteser verpaart worden sind?
Ich habe zu diesem Thema viele Internetseiten besucht um herauszufinden, wie diese Rasse entstand doch leider habe ich nirgends eine klare Aussage finden können.

Ich muss noch dazu schreiben, dass mein Biewer-Yorkshire-Terrier Rüde die Yorkshire-Terrier Hündin eines anderen Besitzers gedeckt hat und nun ist das Theater da!

Antwort:
Es ist richtig, der Biewer-Yorkshire-Terrier wird von den 3 größten Dachverbänden unter anderem dem VDH noch nicht anerkannt, aber es ist nur eine Frage der Zeit, wann er in diesem „begehrten Katalog„ mit aufgenommen wird.

Der weiße Schäferhund z.B. , den ja fast Jeder kennt, stand Jahrzehnte auf der Antragsliste dieses Kataloges und wurde erst vor wenigen Jahren anerkannt. Verhindert wurde seine Aufnahme Allerwahrscheinlichkeit nach durch die starke Lobby der „Deutschen Schäferhund„ Gemeinde, die im VDH züchten.

Die Yorkshire-Terrier Vereine, die diesen Dachorganisationen angeschlossen sind, haben mindestens einen gleichgroßen Einfluss..

Es gibt in der Tat unterschiedliche Meinungen über den Ursprung des Biewers.

Da es keine wissenschaftliche Beweise dafür gibt, dass diese Rasse durch eine Genmutation eines Yorkshire-Terriers entstand (so die Behauptung des Züchterehepaares ‚Biewer‘) oder tatsächlich aus der Einkreuzung eines Maltesers hervorging, verhalte ich mich diesbezüglich grundsätzlich neutral. Beide Varianten sind möglich!

Dies halte ich aber nicht wirklich relevant, da schließlich jede der heute bekannten Hunderassen irgendwann durch Kreuzung zweier oder sogar mehrerer noch älterer urkundlich erwähnter Rassehunde entstand.

PS: Aus der Verpaarung eines Yorkshire-Terriers mit einem Biewer-Yorkshire-Terrier geht ein „Spalter„ hervor (auch Halbbiewer bezeichnet).

Auch „Spalter„ werden von den meisten europäischen Zuchtverbänden (natürlich nicht vom FCI, VDH und dem Kennel Club) anerkannt, gibt also aus züchterischer Sicht kein Grund zur Sorge!

RÜDE ODER HÜNDIN?

FRAGE:
Hündin oder Rüde?

ANTWORT:
Ich finde beim besten Willen keine Erklärung dafür, warum Hündinnen beliebter als Rüden sind, denn die Vor- und Nachteile halten sich absolut die Waage!

Wesenseigenschaften:
Rüde:
Er ist seiner Bezugsperson ergeben. Ein weibliches Frauchen hat bei ihm immer einen gewissen Bonus, selbst wenn die Erziehung nicht immer zu 100 Prozent eingehalten wird. Er lässt sich hervorragend lenken - vorausgesetzt, man hat bei der Erziehung zu 80 % alles richtig gemacht.
Hündin:
Sie besitzt meist ein stärkeres Wesen und meines Erachtens auch eine höhere Intelligenz. Jede Inkonsequenz wird sie sich merken und peu à peu (von Frauchen bzw. Herrchen unbemerkt) nutzen, um den Führungsstatus in ihrer Familie zu vereinnahmen.

Sexualtrieb:
Rüde:
Es stimmt, dass unkastrierte Rüden beim Gassi gehen, gefühlt alle 10 m das Bein heben und ihre guten Manieren vergessen, wenn sie Räumlichkeiten betreten, in denen eine Hündin entweder zuhause ist oder sie den Duft einer läufigen Hündin wahrnehmen. Im Frühjahr und Herbst, sollte man einen Rüden beim Spazieren gehen daher lieber angeleint lassen. Fressunlust ist während dieser Zeit ein völlig normales Verhalten. Doch nur ein sehr stark ausgeprägtes Triebverhalten löst während der Läufigkeitszeiten benachbarter Hündinnen das sogenannte Wolfsgeheule aus und auch nur Rüden mit einem hohen Testosteronspiegel haben spontane Erektionen. Wen das stört... Nach der Kastration ist der Spuk vorbei.
Hündin:
Sie stehen den Rüden während ihrer ca. einwöchigen Stehzeit (am Ende der 2x jährlichen Läufigkeit) in Nichts nach. Auch sie neigen während dieser Zeit zum „Stiften gehen“. Also sind auch hier unangeleinte Gassi-Gänge ein absolutes Tabu!
Was man wissen sollte: Hündinnen verändern schon mit Beginn des bis zu 20 Tagen andauernden Zykluses ihr Verhalten. Insbesondere junge Hündinnen leiden bereits Tage vor Einsetzen der Blutung, die zwischen 7 und 10 Tage andauert, an Unterbauchschmerzen und der durch blutdurchströmten, stark angeschwollenen Vulva. Läufige Hündinnen äußern dies oftmals mit Rückzug ins Körbchen und zeitweiligem Zittern. Haben Hündinnen die Läufigkeit hinter sich gebracht, tritt in vielen Fällen, 8 bis 9 Wochen später eine Scheinträchtigkeit auf, die mit etwas Glück nur schwach ausgeprägt ist. Im besten Fall macht sich eine Scheinträchtigkeit durch vermehrtes Sammeln und Behüten von Lieblingskuscheltieren bemerkbar. Dieses Verhalten ebbt nach ca. einer Woche wieder ab. Bei Hündinnen mit starkem Muttertrieb läuft eine Scheinschwangerschaft leider nicht ganz so glimpflich ab. In solchen Fällen schwellen die Zitzen stark an und geben Milch ab. Da sie sich in der Regel aber nicht von selbst entleeren (Ausnahme: Hündinnen lecken sich die Milch selbst ab) kann dies zu einem äußerst schmerzhaften Milchstau führen, der medikamentös behandelt werden muss. Wenn eine Hündin wiederholt unter diesen Symptomen leidet, rate ich zur Kastration, da das die Bildung von Mammatumoren begünstigen kann.

Kosten der Kastration (Stand 2021):
Rüde: ca. 200 €
Hündin: ca. 500 €

Wenn ich nicht Züchterin wäre, würde ich mich immer wieder für einen Rüden entscheiden. Vielleicht sind Rüden die größeren Mimosen, aber wenn es untereinander mal zu Streitigkeiten kommt, dann ist das unter Männern viel schneller geklärt. Frauen verteidigen ihren Status, notfalls bis aufs Blut – Ohne Pardon!

TIERSCHUTZ BUßGELDKATALOG

Sie haben Fragen zum Thema Tier-/Artenschutz?
Umfangreiche Informationen über bedrohte Tierarten, Gesetze und Strafen für Vergehen gegen den Tierschutz finden sie hier:

Bußgeldkatalog und Ratgeber zum Thema Tierschutz